Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Vertrag wird zwischen dem Schüler bzw. bei Minderjährigen dem Erziehungsberechtigten und der Ballettschule Lack (vertreten durch den Trainer) geschlossen und gilt mit beiden Unterschriften als anerkannt und sofort gültig.

2. Mit Abschluss des Vertrages besteht eine dauerhafte Anmeldung in der Ballettschule.

3. Die Beiträge sind monatlich jeweils zum 01. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten.Bei Anmeldung kann der erste Einzug evtl. später ausfallen. Aus verwaltungstechnischen Gründen bitten wir um die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren nicht teilnehmen, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 5,- monatlich an.

Beitragsübersicht:

1 x 43 Minuten pro Woche – 25 Euro / mtl. 1 x 55 Minuten pro Woche – 28 Euro /mtl

2 x 43 Minuten pro Woche – 35 Euro /mtl. 2 x 55 Minuten pro Woche – 41 Euro /mtl

3 x 43 Minuten pro Woche – 45 Euro /mtl. 3 x 55 Minuten pro Woche – 54 Euro /mtl.

Flatrate: Es dürfen alle Kurse besucht werden für 60 Euro/mtl.

Zehnerkarte (NUR FÜR ERWACHSENE) – 90 Euro

Einzelstunde: 15 Euro (NUR FÜR ERWACHSENE)

3. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jedem Monat aufgehoben werden. Eine „Unterbrechung“ wegen Auslandsaufenthalt bei Schülern und Studenten ist nach Absprache möglich. Dies gilt nicht für Familienurlaube und muss daher belegt werden. Beides muss in schriftlicher Form per Mail an constanze@ballettschule-lack.de oder in Briefform an die Ballettschule Lack,Falkengasse 10, 69123 Heidelberg bis zum 7. des Monats erfolgen.

4. Für eine Abmeldung und wieder erneute Anmeldung innerhalb von 8 Wochen wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro erhoben.

5. Der Unterricht findet fortlaufend, außerhalb der Schulferien von Baden Würtemberg und den dazu gehörigen Wochenenden und Feiertagen statt. Auch während der Schulferien des Landes Baden-Württemberg sind die Unterrichtsgebühren zu entrichten. Für bewegliche Ferientage gelten die Richlinien der Heidelberger / Sandhäuser Schulen und wie bekanntgegeben wird.

6. Eine Nichtteilnahme an den Unterrichtsstunden befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Ebenso versäumte oder nicht in Anspruch genommene Stunden werden nicht zurückgezahlt. Diese können jedoch ggf. mit Absprache der Trainerin nachgeholt werden.

7. Die Teilnahme an den Unterrichtseinheiten in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr.

8. Um konzentrierten Unterricht zu gewährleisten, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, während des Unterrichts den Übungsraum nicht zu betreten und sich fern dem Unterricht aufzuhalten.Vielmehr werden sogenannte „offene Stunden“ angeboten, während derer die Erziehungsberechtigten dem Unterricht beiwohnen können. Diese Termine werden separat bekanntgegeben. Die Schulordnung wird am Informationsbrett ausgehängt.

9. Sachbeschädigungen in Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Es besteht keine Haftung für mitgebrachte Garderobe und Wertgegegensände.

10. Die vom Mitglied angegebenen Daten dienen ausschließlich zur Nutzung der betriebsinternen Notwendigkeit und keinesfalls für werbetechnische Zwecke. Vielmehr können die Teilnehmer angeschrieben oder in dringenden Fällen gar angerufen werden. Weitere Informationen sind in der Datenschutzverordnung verankert.

11. Höhere Gewalt: Kurzfristige Stundenausfälle aufgrund höherer Gewalt berechtigen nicht zu einem
Sonderkündigungsrecht oder Rückzahlung des Beitrags.

12. Sonderregelung im Falle einer Pandemie und einer draus resultierenden behördlich angeordneten Schließung des
Studios:

Um eine Verbreitung einzudämmen müssen die ggf. angeordneten Maßnahmen für Hygiene- und Verhaltensregeln befolgt werden. Ausführliche Beschreibungen dazu sind auf unserer Homepage und in den Stages einsehbar. Wir sind berechtigt, die Kurszeiten in dieser Zeit entsprechend der angeordneten Maßnahmen anzupassen. Der Monatsbeitrag bleibt der gleiche – dafür wird auf einen Hygieneaufschlag aufgrund der höheren Reinigungskosten verzichtet. Sollte es zu einer öffentlich angeordneten Schließung des Studios kommen, ist eine Stilllegung des Vertrages, jedoch keine fristlose Kündigung möglich. Eine Stilllegung bedarf einer schriftlichen Mitteilung an uns. Eine kommentarlose Rückbuchung mit Buchungsgebühren wird in Rechnung gestellt.

13. Bei Stilllegung verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Stilllegungszeit.