Der Vertrag wird zwischen Schüler:in bzw. bei Minderjährigen dem/der Erziehungsberechtigten und der Ballettschule Lack (vertreten durch den Coach) geschlossen und gilt mit beiden Unterschriften als anerkannt und sofort gültig.
Mit Abschluss des Vertrages besteht eine dauerhafte Anmeldung an der Ballettschule Lack.
Die Beiträge sind monatlich jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu entrichten. Bei Anmeldung kann der erste Einzug evtl. später ausfallen. Aus verwaltungstechnischen Gründen bitten wir um die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren nicht teilnehmen, fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,00 € monatlich an.
Beitragsübersicht:
1 x 45 Min pro Woche – 27,00 €/mtl.
1 x 60 Min pro Woche – 30,00 €/mtl.
2 x 45 Min pro Woche – 39,00 €/mtl.
2 x 60 Min pro Woche – 45,00 €/mtl.
jeder weitere 45 Min Kurs: +12,00 €
jeder weitere 60 Min Kurs – +15,00 €
Flatrate: 70,00 €/mtl. (berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen)
Zehnerkarte (NUR FÜR ERWACHSENE): 90,00 €
Einzelstunde (NUR FÜR ERWACHSENE): 15,00 €
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jedem Monat aufgehoben werden. Eine
„Pausierung“ wegen Auslandsaufenthalt bei Schüler:innen und Student:innen ist nach Absprache und mit Beleg möglich. Dies gilt nicht
für Familienurlaube. Eine Kündigung, als auch ein Antrag auf Vertragspause muss bis zum 10. des Monats in schriftlicher Form per
Brief oder E-Mail (siehe Kontaktdaten) an die Ballettschule Lack eingereicht werden.
Für eine Kündigung und erneute Anmeldung innerhalb von 8 Wochen wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € erhoben.
Der Unterricht findet fortlaufend, außerhalb der Schulferien von Baden-Württemberg und den dazugehörigen Wochenenden und
Feiertagen statt. Auch während der Schulferien des Landes Baden-Württemberg sind die Unterrichtsgebühren zu entrichten. Für
bewegliche Ferientage gelten die Richtlinien der Heidelberger/Sandhäuser Schulen und wie bekanntgegeben wird.
Eine Nichtteilnahme am Unterricht befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Ebenso versäumte oder nicht in Anspruch
genommene Stunden werden nicht zurückgezahlt. Diese können jedoch ggf. nach Absprache mit den Trainer:innen nachgeholt werden. Eine kommentarlose Rückbuchung des Mitgliedsbeitrages wird inklusive der anfallenden Bankgebühren in Rechnung gestellt.
Die Teilnahme an den Unterrichtseinheiten in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr.
Um konzentrierten Unterricht zu gewährleisten, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, während des Unterrichts den
Übungsraum nicht zu betreten und sich fern dem Unterricht aufzuhalten. Es werden sogenannte „offene Stunden“ angeboten, während
derer die Erziehungsberechtigten dem Unterricht beiwohnen können. Diese Termine werden separat bekanntgegeben.
Sachbeschädigungen in Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Es besteht keine Haftung für
mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände.
Die vom Mitglied angegebenen Daten dienen ausschließlich zur Nutzung der betriebsinternen Notwendigkeit und keinesfalls für
werbetechnische Zwecke. Vielmehr können die Mitglieder angeschrieben oder in dringenden Fällen angerufen werden. Weitere
Informationen sind in der Datenschutzverordnung verankert.
Höhere Gewalt: Kurzfristige Stundenausfälle aufgrund höherer Gewalt berechtigen nicht zu einem Sonderkündigungsrecht oder zu
einer Rückzahlung des Beitrags.
Bei Vertragsstilllegung verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Stilllegungszeit.
Sonderregelung im Falle einer Pandemie und einer evtl. daraus resultierenden behördlich angeordneten Schließung der Ballettschule:
Um eine Verbreitung des Virus einzudämmen, müssen die ggf. behördlich angeordneten Maßnahmen für Hygiene- und
Verhaltensregeln des Bundes und Landes befolgt werden. Ausführliche Beschreibungen dazu sind auf unserer Homepage, in den
STAGE‘s, im gültigen Infektionsschutzgesetz und auf den offiziellen Internetseiten des Landes Baden-Württemberg einsehbar. Wir sind
berechtigt, die Kurszeiten in dieser Zeit entsprechend der angeordneten Maßnahmen anzupassen. Der reguläre Monatsbeitrag bleibt
bestehen – dafür wird auf einen Hygieneaufschlag aufgrund der höheren Reinigungskosten und dem verwaltungstechnischen
Arbeitsaufwand verzichtet. Sollte es zu einer behördlich angeordneten Schließung des Studios kommen, ist eine Stilllegung des
Vertrages, jedoch keine fristlose Kündigung möglich. Eine Stilllegung bedarf einer schriftlichen Mitteilung an uns.